ReMeP-IRI§-Hackathon 2025/26: Die Sieger des 2. „Law As Code“-Hackathons stehen fest

Am Montag, 27. Juli 2026, ging der zweite ReMeP-IRI§ „Law As Code“-Hackathon 2025/26 mit einer feierlichen Abschlussveranstaltung im Bundesministerium für Justiz in Wien zu Ende. Neun Monate nach dem Kick-off bei der ReMeP-Konferenz im Oktober 2025 präsentierten die drei Finalteams im Palais Trautson ihre fertigen Prototypen vor einem Publikum aus Justiz, Wissenschaft und Legal-Tech-Community.


„Law As Code“ Hackathon 2025/26 Abschluss: Ein würdiger Rahmen
Begrüßt wurden die Gäste von OStA Dr. Thomas Gottwald (Bundesministerium für Justiz), Dr. Stefan Eder (ReMeP) und Prof. Dr. Erich Schweighofer (IRI§) – ein Schulterschluss von Justizpraxis, Forschungsnetzwerk und Rechtsinformatik-Community, der den gesamten Hackathon von Beginn an geprägt hat. Im Anschluss an die Eröffnung wurde mit #ICAIL2027Vienna bereits der nächste große Termin für die internationale Legal-AI-Szene angekündigt, bevor die Bühne den Teams gehörte: Ab 10:30 Uhr stellten sie ihre Projekte im Detail vor, gefolgt von der Preisverleihung.

Der „Law As Code“-Hackathon verfolgt seit seinem Start ein klares Ziel: interdisziplinäre Teams aus Jurist:innen, Informatiker:innen und Studierenden sollen ausführbare Prototypen entwickeln, die konkrete Probleme aus Justiz, öffentlicher Verwaltung sowie administrative Abläufe der Privatwirtschaft lösen – von der Automatisierung juristischer Prüfschritte bis zur besseren Zugänglichkeit von Recht für Bürger:innen. Nach einer optionalen Zwischenpräsentation bei der IRI§26 im Februar 2026 in Salzburg traten nun die drei Final-Teams mit sehr unterschiedlichen, aber gleichermaßen praxisnahen Lösungen im Finale an.
„Law As Code“ Hackathon 2025/26: Die drei Finalprojekte
D-Check – Diskriminierungsschutz, der auf dem eigenen Handy bleibt
Das Team rund um die Juristinnen Bahar Ramazanova und Aytan Safarova aus Aserbaidschan hat mit D-Check eine mobile App entwickelt, die Betroffenen von Diskriminierung hilft, ihre Rechte nach EU-Antidiskriminierungsrecht zu verstehen, Beweise strukturiert zu sammeln und eine Beschwerde vorzubereiten. Das Besondere daran ist die technische Architektur: D-Check verarbeitet sensible persönliche Angaben so weit wie möglich direkt auf dem Endgerät der Nutzer:innen, ganz ohne Internetverbindung. Eine lokale Erkennungslogik ordnet Erlebnisse in Echtzeit den einschlägigen Diskriminierungsgründen zu – Alter, Behinderung, Geschlecht, Nationalität und weitere – und verweist auf die passenden EU-Richtlinien. Erst wenn Nutzer:innen es ausdrücklich wünschen, wird eine Anfrage verschlüsselt und temporär an ein KI-Modell weitergeleitet, ohne dass dabei Daten gespeichert werden. In Tests erreichte die lokale Klassifizierung eine Trefferquote von 94,2 Prozent. Anschaulich wird der Ansatz an einem Fallbeispiel aus dem Pitch: Eine ausländische Arbeitnehmerin in Wien fürchtet, dass eine cloudbasierte App ihren Aufenthaltsstatus preisgeben könnte, wenn sie eine diskriminierende Kündigung durch ihre Arbeitgeberin dokumentiert. D-Check erlaubt es ihr, den Vorfall vollständig lokal und sicher festzuhalten – ihre Daten verlassen nie unkontrolliert ihr Gerät.

Team SITARA (Universität Göttingen) – Der Türsteher für Straßburg
Ein Team der Universität Göttingen – Andrii Prylutskyi, Tarik Temur, Salome Rtveladze, Jyoti Goyal, Irakli Mikadze und Ahsan Ali, betreut von Prof. Zsolt György Balogh – widmete sich einem strukturellen Problem des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR): Zwischen 2021 und 2025 wurden über 157.000 Beschwerden zurückgewiesen, eine kumulierte Unzulässigkeitsquote von 85 Prozent. Allein 2025 wurden fast 27.500 Beschwerden von Einzelrichter:innen ohne Begründung abgewiesen. Ursache ist häufig nicht die fehlende Substanz eines Falls, sondern die strikten Formvorgaben von Regel 47 der Verfahrensordnung: ein 13-seitiges Formular mit 74 Pflichtfeldern, bei dem schon ein einziger Fehler – ein fehlendes Datum, ein unklar formuliertes Rechtsschutzziel – zur Nichtregistrierung führen kann. Eine unvollständige Einreichung stoppt zudem nicht die strenge Vier-Monats-Frist. Die Antwort des Teams ist das Fair Trial Readiness Tool (FTRT): ein KI-gestützter „Pre-Flight-Check“, der NGO-Fallbearbeiter:innen dabei unterstützt, EGMR-Anträge vor der Einreichung auf genau diese formalen Fallstricke zu prüfen. Statt eines allgemeinen Sprachmodells setzt das Team auf 74 feldspezifische, juristisch kuratierte Prüfregeln, die exakt der Formularstruktur folgen – vergleichbar mit einer erfahrenen Kanzleikraft, die jedes Feld einzeln kontrolliert. Bewusst eingebaut ist ein Human-in-the-Loop-Mechanismus: Anwält:innen müssen jeden von der KI extrahierten Wert aktiv bestätigen, bevor der Bericht erstellt wird – ein Schutz vor blindem Vertrauen in automatisierte Ergebnisse. Das Tool ersetzt keine Rechtsberatung und trifft keine Zulässigkeitsprognose, sondern schließt gezielt die Lücke zwischen komplexer Menschenrechtsverletzung und starrer Formvorschrift.

Team Bologna – Urheberrecht weltweit vergleichbar machen
Das Team der Universität Bologna – John Brüne, Michele Corazza, Generoso Longo, Salvatore Sapienza und Simone Vagnoni, unter der Leitung von Prof. Monica Palmirani – nahm sich einer Aufgabe an, die bislang vor allem manuelle Expertenarbeit ist: die Prüfung, ob nationales Urheberrecht tatsächlich internationalen Abkommen wie der Berner Übereinkunft entspricht. Das Team baute dafür ein neuro-symbolisches System, das neun Rechtsordnungen – darunter Deutschland, Frankreich, Italien, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada, Neuseeland sowie die EU-Richtlinie 2006/116/EG – als maschinenlesbare Akoma-Ntoso-XML-Dokumente erschließt und in einem Wissensgraphen abbildet. Für Italien wurden sogar 68 historische Fassungen des Urheberrechtsgesetzes von 1941 bis 2025 eingepflegt, was eine echte zeitliche Navigation durch die Rechtsentwicklung ermöglicht. Nutzer:innen können in beliebiger Sprache Fragen stellen – etwa „Quando scade il diritto d’autore in Francia?“ – woraufhin ein Sprachmodell die Anfrage strukturiert, der Wissensgraph die passende Rechtsgrundlage liefert und die Antwort mit einem direkten Verweis auf die Originalquelle samt hervorgehobener Textstelle versehen wird. Im zweiten Modus prüft das System rein symbolisch – ganz ohne Sprachmodell im Entscheidungsprozess –, ob die nationale Schutzfrist die von Artikel 7 der Berner Übereinkunft geforderten 50 Jahre post mortem auctoris einhält. Alle neun getesteten Rechtsordnungen lieferten dabei das korrekte Ergebnis; Neuseeland erfüllt die Vorgabe exakt auf den Tag genau. Der gesamte Code ist Open Source und über GitHub verfügbar.

„Law As Code“ Hackathon 2025/26: Die Siegerehrung
Nach intensiven Präsentationsrunden stand die Jury vor einer schwierigen Entscheidung und einigte sich am Ende auf folgendes Ranking:
- Platz: Team Bologna mit dem neuro-symbolischen System zur Prüfung urheberrechtlicher Vertragstreue
- Platz (ex aequo): Team SITARA (Universität Göttingen) mit dem Fair Trial Readiness Tool und Team D-Check mit ihrer Antidiskriminierungs-App
Alle drei Projekte zeigen auf sehr unterschiedliche Weise, wie technologische Lösungen den Zugang zu Recht verbessern können – ob durch mehr Datensouveränität für Betroffene, einen Schutzmechanismus gegen prozessuale Formfehler oder mehr Transparenz bei der Einhaltung internationaler Abkommen. Gemeinsam ist allen Teams der Anspruch, technische Innovation nicht auf Kosten juristischer Sorgfalt zu entwickeln, sondern beides eng miteinander zu verzahnen.
„Law As Code“ Hackathon: Ausblick
Mit der Ankündigung von ICAIL 2027 in Wien setzt ReMeP bereits den nächsten Meilenstein für die Verbindung von Recht und Technik sowie Wissenschaft und Praxis. Wir gratulieren allen drei Teams herzlich zu ihren beeindruckenden Ergebnissen und bedanken uns beim Bundesministerium für Justiz für die Gastfreundschaft sowie bei allen Mentor:innen, Juror:innen und Unterstützer:innen, die den zweiten ReMeP-IRI§ „Law As Code“-Hackathon möglich gemacht haben.